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FIP - Förderung innovativer Projekte

„FIP“ bringt Innovationen auf den Weg

Vielen Unternehmen mangelt es nicht an innovativen Ideen. Oft bremsen allerdings die Unsicherheit, ob diese sich überhaupt realisieren lassen oder die kostenintensiven Voruntersuchungen die weitere Entwicklung. Hier setzt das Programm zur „Förderung innovativer Projekte“ (FIP) von hannoverimpuls an: Es stellt den Kontakt zwischen Unternehmen und den passenden regionalen Forschungsinstituten her und fördert mit bis zu 5.000 Euro anstehende Machbarkeitsstudien und Voruntersuchungen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Vorhaben, die zur Entwicklung eines innovativen Projektes beitragen. Darunter fallen insbesondere
  • Voruntersuchungen z.B. Test-, Prüf-, oder Mess-Aufgaben, um technische Wirkungszusammenhänge oder Machbarkeitsanforderungen zu überprüfen
  • Technische Beratung hinsichtlich eines FuE-Vorhabens
  • Erarbeitung eines gemeinsamen Projektantrags für ein Förderprojekt.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Vorhaben von kleinen und mittelständischen Unternehmen mit Sitz in der Region Hannover und Bezug zu den Fokusbranchen von hannoverimpuls mit fünf bis maximal 250 Beschäftigten. Weitere Bedingungen für die Förderung des Projekts sind:
  • Leistungserbringer müssen Forschungseinrichtungen aus der Region Hannover
  • Das geplante Projekt muss Wertschöpfung bzw. Investitionen in der Region Hannover entfalten.
Die Koordination der Projektanfragen von der Antragsprüfung über die Vermittlung der Projektpartner bis zur Ergebnisdokumentation erfolgt über die von hannoverimpuls initiierten Projektzentren sowie über die Technologieförderung. Eine Jury entscheidet quartalsweise über eine Förderung.
Rund 10 Tage nach Einreichung der Bewerbung (Termine siehe Infokasten) entscheidet eine Jury über die Förderung Ihres Antrages.

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Ihr Ansprechpartner
Foto Diethelm Heinen
Diethelm Heinen
Projektleiter Informations- und Kommunikationstechnologie
Tel. +49 (0)511 300 333 - 12

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Finanzierungsbeitrag
Die finanzielle Förderung pro Vorhaben beträgt maximal 5.000 Euro. Dieser Betrag vergütet die Leistungen des beteiligten wissenschaftlichen Instituts. Aufwände der Unternehmen können in der Förderung nicht berücksichtigt werden. Das Unternehmen leistet einen Eigenbeitrag in Höhe von 20% des geförderten Betrags (max. 1.000 €) als Aufwandsentschädigung an das begleitende Projektzentrum. Die Förderung ist subventionserheblich im Sinne der Richtlinien der Europäischen Kommission und unterliegt den De-minimis Regelungen.
Bewerbungstermine 2009
1. Termin 07. Aug 
2. Termin 11. Sep
3. Termin 23. Okt
4. Termin 04. Dez

Die eingereichten Projekte werden von einer Jury spätestens 10 Tage nach dem jeweiligen Abgabetermin bewertet. Unmittelbar im Anschluß erhalten Sie eine Information über das Ergebnis.