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Förderung von KMU in der Region Hannover

Der überwiegende Teil der Unternehmen in Niedersachsen sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), wovon allein 45.000 in der Region Hannover ansässig sind. Mit der einzelbetrieblichen Investitionsförderung soll die Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen verbessert und die Schaffung von Arbeitsplätzen unterstützt werden.

Wer kann Anträge stellen?

Gefördert werden können kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem jährlichen Umsatz von weniger als 50 Mio. Euro oder einer Bilanzsumme unter 43 Mio. Euro, die wirtschaftlich selbstständig sind und ihren Sitz in der Region Hannover haben. 

Die Förderung steht KMU aus Handel, Handwerk, Industrie, Dienstleistungs- und Beherber­gungsgewerbe, Gaststätten und freiberuflich Tätigen aus allen Branchen zur Verfügung. Ausgenommen sind landwirtschaftliche Unternehmen.

Was wird gefördert?

Produktive Investitionen

Förderfähig sind materielle und immaterielle Investitions­vorhaben, Dienstleistungen und sonstige Tätigkeiten, die zusätzliche Arbeitsplätze schaffen oder bestehende Arbeitsplätze sichern.

Nichtinvestive Maßnahmen

Förderfähig sind speziell auf KMU abgestimmte nichtinvestive Maßnahmen, die im Zusammenhang mit späteren Investitionen stehen, sowie innovative Dienstleistungen.

Die Förderung von produktiven Investitionen und nichtinvestiven Maßnahmen sollte außerdem mit unternehmerischen Innovationen verbunden sein. 

Wie wird gefördert?

  • Die Förderung besteht aus einem Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.
  • Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Umsatz bis 10 Mio. Euro erhalten max. 30 % der Investitionssumme.
  • Mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Umsatz bis max. 50 Mio. Euro erhalten max. 20 % der Investitionssumme.
  • Gefördert werden Vorhaben mit einer Gesamtinvestitionssumme von mindestens 50.000 Euro bei produktiven Investitionen und 25.000 Euro bei nichtinvestiven Maßnahmen.
  • Die Höchstfördersumme beträgt 200.000 EUR innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Antragstellung auf einzelbetriebliche Investitionsförderung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren:

  • Zuerst füllen Sie bitte das Formular der Projektskizze aus und reichen dieses bei der EFRE-Regionalagentur ein. Auf Grundlage dieser Projektskizze kann vorbehaltlich einer abschließenden Entscheidung über die Fördermittelgewährung entschieden werden.
  • Nach einer positiven Bewertung der Projektskizze stellen Sie einen vollständigen Förderantrag bei der EFRE-Regionalagentur.
Die Entscheidung über eine Förderung erfolgt auf Grundlage eines Scoringmodells mit einheitlichen Bewertungskriterien.

Eine Förderung ist nur möglich, wenn bei Eingang der Projektskizze mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde.

Weitere Informationen zur Förderung und die benötigten Unterlagen für die Erstellung der Projektskizze finden Sie auf dieser Seite unter Downloads.

Die ausgefüllte Projektskizze reichen Sie bitte in schriftlicher Form bei der EFRE-Regionalagentur ein:

hannoverimpuls GmbH
EFRE - Regionalagentur
Vahrenwalder Straße 7
30165 Hannover

oder per Fax an die 0511 300 333-8814
oder per E-Mail
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Ihre Ansprechpartner
Foto Lisa Wonik
Lisa Wonik
Koordinatorin EU-Förderung, KMU-Förderung
Tel. +49 (0)511 300 333 - 13

E-Mail

 

Christian Peters
Koordinator EU-Förderung, KMU-Förderung
Tel. +49 (0)511 300 333 - 31

E-Mail

 
Gefördert durch:
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DOWNLOADS
Projektskizze
Formular (PDF, 244 KB)

Flyer KMU-Förderung
(PDF, 657 KB)

Infoblatt KMU-Förderung
(PDF, 268 KB)

Richtlinie KMU-Förderung
(PDF, 88 KB)

EFRE-Förderung Jahresbilanz 2008
(PDF, 1,3 MB)

Infoblatt KMU-Förderung Englisch
(PDF, 324 KB)

KMU-Definition
(PDF, 124KB)

KMU-Prüfschema
(PDF, 317KB)

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